w/m/d - Kennzeichnung in Stellenanzeigen wird Pflicht
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2017 das "Dritte Geschlecht" - die Intersexualität anerkannt hat, muss dies ab dem 01.01.2019 in Stellenanzeigen mit weiblich / männlich / inter oder weiblich / männlich / divers gekennzeichnet werden.
Stellenbezeichnungen sollten dann z.B. wie folgt aussehen:
"Informationstechniker für Anwendungsentwicklung (w/m/d) gesucht!"
"Kauffrau/Kaufmann (w/m/d) für Büromanagement gesucht!"
Ein Verstoß dagegen verletzt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" und es droht eine Strafe wegen Diskriminierung!
Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir wollen Sie lediglich auf die Thematik aufmerksam machen und bitten Sie sich ggf. dazu weitere Informationen zu besorgen.

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