w/m/d - Kennzeichnung in Stellenanzeigen wird Pflicht
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2017 das "Dritte Geschlecht" - die Intersexualität anerkannt hat, muss dies ab dem 01.01.2019 in Stellenanzeigen mit weiblich / männlich / inter oder weiblich / männlich / divers gekennzeichnet werden.
Stellenbezeichnungen sollten dann z.B. wie folgt aussehen:
"Informationstechniker für Anwendungsentwicklung (w/m/d) gesucht!"
"Kauffrau/Kaufmann (w/m/d) für Büromanagement gesucht!"
Ein Verstoß dagegen verletzt das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" und es droht eine Strafe wegen Diskriminierung!
Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir wollen Sie lediglich auf die Thematik aufmerksam machen und bitten Sie sich ggf. dazu weitere Informationen zu besorgen.
Erstellt von Günther, Dan
am 19.12.2018 um 15:00 Uhr
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