Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt, sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Eine gesetzliche Pflicht zum Erwerb von Zertifikaten zur Bestätigung der Barrierefreiheit besteht dabei nicht. Allerdings kann eine Zertifizierung durch anerkannte Stellen sinnvoll sein, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards nachzuweisen und das Vertrauen der Nutzer zu stärken.

Mögliche Zertifizierungen:

  • BITV-Test: In Deutschland bietet der BIK BITV-Prüfverbund einen standardisierten Test an, der Websites auf Konformität mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) prüft. Bei erfolgreicher Prüfung kann ein Prüfsiegel vergeben werden.

  • IAAP-Zertifizierungen: Die International Association of Accessibility Professionals (IAAP) bietet Zertifizierungen wie den "Certified Professional in Accessibility Core Competencies (CPACC)" und den "Web Accessibility Specialist (WAS)" an. Diese richten sich an Fachkräfte, die ihre Kompetenz im Bereich der digitalen Barrierefreiheit nachweisen möchten.

Vorteile einer Zertifizierung:

  • Nachweis der Barrierefreiheit: Ein Zertifikat bestätigt, dass die Website den geltenden Barrierefreiheitsstandards entspricht.

  • Vertrauensbildung: Nutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können sich darauf verlassen, dass die Website für sie zugänglich ist.

  • Rechtliche Absicherung: Im Falle von Überprüfungen durch Behörden kann ein Zertifikat als Nachweis der Bemühungen um Barrierefreiheit dienen.

Fazit:

Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung zum Erwerb von Zertifikaten besteht, kann eine Zertifizierung durch anerkannte Stellen sinnvoll sein, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu dokumentieren und das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Unternehmen sollten daher abwägen, ob sie eine solche Zertifizierung anstreben, um ihre Bemühungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit zu unterstreichen.